Erfreulicherweise hat die Techniker Krankenkasse die Verfahrensweise des Kostenerstattungsverfahrens für die Versicherten geändert. Die Beantragung einer außerplanmäßigen Psychotherapie ist jetzt in einer Privatpraxis deutlich einfacher.
Die folgende Zusammenfassung soll Ihnen als Leitfaden dienen, wenn Sie als Versicherter der Techniker Krankenkasse eine Kostenerstattung für Psychotherapie in der Privatpraxis beantragen möchten.
Antrag auf Kurzzeittherapie
Vor der 1. Therapiesitzung sollte ein schriftlicher Antrag auf 5 Sitzungen Probatorik + 25 Sitzungen gestellt werden. Dieser beinhaltet:
• Protokoll der vergeblichen Suche nach einem Therapieplatz.
Hierfür sollten Sie sich im Vorwege eine Liste mit kassenärztlich tätigen Psychotherapeuten von Ihrer Krankenkasse zukommen oder sich im Internet unter psych-info.de anzeigen lassen. Das von Ihnen selbst geführte schriftliche Protokoll enthält den Namen von mindestens 5 kontaktierten Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Datum und Uhrzeit des Telefongesprächs sowie die Dauer der Ihnen genannten Wartezeit.
• Dringlichkeitsbescheinigung mit Verdachtsdiagnose, welche vom eigenen Hausarzt, behandelnden Psychiater oder Neurologen ausgestellt werden kann oder: Ausstellung eines Konsiliarberichts, ebenfalls durch einen behandelnden Arzt.
• Anschreiben in welchem Sie die persönlichen Gründe für eine Therapie darlegen.
• Brief vom Therapeuten, in welchem bestätigt wird, dass dieser Ihnen zeitnah einen freien Therapieplatz anbieten kann und 25 Sitzungen zur Behandlung benötigt werden.